Bürgerdienste

Zentrale Anlaufstelle für Wohnbeihilfen

Diese Dienststelle hat die Aufgabe, die Nutzer umfassend über folgende Themen zu informieren:

Außerdem besteht ein wesentliches Ziel der zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbaubeihilfen darin, die Nutzer über nützliche Adressen aller im Wohnungsbau tätigen Einrichtungen zu informieren.

Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags durchgehend von 8.00 bis 17.30 Uhr. Telefonisch erreichbar: montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr.

Dienststelle für Beihilfen zum Bau von Wohnanlagen

Mit dem geänderten Gesetz vom 25. Februar 1979 zur Wohnbeihilfe ist der Staat berechtigt, durch Finanzierungsbeiträge die Initiative öffentlicher oder privater Bauträger für Erwerb und Erschließung von Baugrundstücken sowie für den Bau von preisgünstigem, zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmtem Wohnraum zu fördern.

Diese vom Staat zur Verfügung gestellten Finanzmittel sind dazu bestimmt, öffentliche und private Bauträger zur aktiven Beteiligung an der Schaffung von Wohnraum anzuregen, damit sie ihre Verantwortung bei der Umsetzung des Rechts auf Wohnraum und Nachhaltigkeit übernehmen können.

Im Sinne des Gesetzes werden folgende Akteure als öffentliche Bauträger erachtet:

Die Kriterien für private Bauträger im Sinne des Gesetzes sind in einer großherzoglichen Verordnung festgelegt.

 

Dienststelle für nachhaltigen Wohnungsbau

Diese Dienststelle hat im Wesentlichen unterstützende und beratende Funktion, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Planung von nachhaltigem Wohnungsbau;
  • Finanzbeihilfen im nachhaltigen Wohnungsbau;
  • Renovierung und energetische Verbesserung von Altbauten nach ökologischen Kriterien;
  • ökologische Baumaterialien.

 

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