Information über die ab dem 01.08.2022 geltende Neuerungen beim Mietzuschuss

Das Gesetz, das eine Anpassung zur Erhöhung des Mietzuschusses vorsieht und damit einen Teil der Vereinbarung der Tripartite vom Frühjahr umsetzt, trat am 1. August in Kraft. Bei der Umsetzung der neuen Grenzwerte stellte sich jedoch heraus, dass die Version des von der Abgeordnetenkammer eingereichten und verabschiedeten Textes, die im Amtsblatt Luxemburgs veröffentlicht wurde, einen materiellen Fehler enthielt. Dieser Fehler betrifft weniger als 1% der Empfängerpopulation und wird so schnell wie möglich durch einen Entwurf für ein rückwirkend zum 1. August geltendes Änderungsgesetz berichtigt, das dem Regierungsrat am 2. September 2022 vorgelegt werden soll.

Der materielle Fehler betrifft die Einkommensgrenze für den Zugang zum Höchstbetrag der monatlichen Unterstützung, die für die Kategorie der Haushalte mit drei oder mehr Kindern auf 400,00 Euro festgelegt wurde. Diese Obergrenze ist im Anhang des Gesetzes in der Tabelle mit den Berechnungsparametern angegeben. Diese jährliche Nettoeinkommensgrenze für den Zugang zum Höchstbetrag der monatlichen Beihilfe von 400,00 Euro sollte 8.937,00 Euro (Indexzahl 100) betragen. Die derzeit in der Tabelle angegebene Obergrenze liegt bei 6.937,00 Euro.

Die Auswirkung dieses Fehlers ist, dass begünstigte Haushalte mit drei oder mehr Kindern, deren jährliches Nettoeinkommen derzeit 58.269,00 Euro übersteigt, einen geringeren Mietzuschuss erhalten als vorgesehen. Insgesamt sind 31 Haushalte betroffen, die derzeit Mietzuschüsse erhalten. Die Höhe der ihnen gezahlten Beihilfen ist nicht niedriger als vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes vom 22. Juli 2022. Nach der Neuberechnung der betroffenen Fälle werden alle betroffenen Haushalte per Post über die aktualisierte Höhe des Mietzuschusses informiert. Der materielle Fehler hat keine Auswirkungen auf die Berechtigung der Haushalte, einen Mietzuschuss zu erhalten.

Es ist vorgesehen, dass die Berichtigung des materiellen Fehlers rückwirkend zum 1. August 2022 gilt, so dass jeder betroffene Empfängerhaushalt - der aufgrund des materiellen Fehlers einen geringeren Beihilfebetrag erhalten hätte - die Differenz ab der Veröffentlichung des Änderungsgesetzes erhält. So erhalten alle Begünstigten den ursprünglich von der Regierung vorgesehenen vollen Betrag der Unterstützung. Es sind keine Schritte seitens der betroffenen Begünstigten erforderlich.

Mitteilung des Ministeriums für Wohnungsbau

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