Sozialwohnungen für Kinder der Promotoren?

Während der Orientierungsdebatte zum öffentlichen Wohnungsbau, die diese Woche in der Abgeordnetenkammer stattgefunden hat, wurde die Frage aufgeworfen, ob es stimme, dass Sozialwohnungen, die im Rahmen von Neubaugebieten entstehen, an die Kinder der Promotoren verkauft werden.

Dazu nimmt das Wohnungsbauministerium folgendermaßen Stellung:

Der Artikel 29 des kommunalen Planungsgesetzes, der mit dem Pacte Logement 2008 eingeführt wurde, ermöglichte es den Gemeinden dafür zu sorgen, dass innerhalb von Neubaugebieten mindestens 10% erschwinglicher Wohnraum entsteht. Leider haben die Gemeindeverantwortlichen in den letzten 14 Jahren nur ungenügend von dieser Gestaltungsmöglichkeit profitiert um tatsächlich öffentlichen erschwinglichen Wohnraum zu schaffen. Wenn die Gemeinden die Umsetzung nicht konsequent durchführen, passiert es immer wieder, dass diese Wohnungen nicht an "Primen-Empfänger" verkauft oder vermietet werden.

Deshalb wurde mit dem neuen Pacte Logement 2.0 der Artikel 29bis eingeführt, der die Schaffung von öffentlichen erschwinglichen Wohnungen in Neubaugebieten obligatorisch und automatisch macht. Gleichzeitig arbeitet das Wohnungsbauministerium eng mit allen aktiven Gemeinden zusammen um in den Neubaugebieten, die noch unter die alte Regelung fallen, die Rahmenbedingungen zu straffen und falls irgend möglich auch hier öffentlich erschwinglichen Wohnraum zu schaffen. Dies hängt jedoch sehr stark vom politischen Willen der Gemeinden ab.

Die Regeln des öffentlichen Wohnungsbaus und seiner Fördermaßnahmen sehen darüber hinaus vor, dass Wohnungen nur an Personen und Familien verkauft oder vermietet werden die nicht bereits Besitzer einer Immobilie sind. Diese Regeln gelten für alle gleich, unabhängig von den Einkommens- oder Besitzverhältnissen der Eltern.

Pressemitteilung des Ministeriums für Wohnungsbau

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